Abschlusserstellung
Die Abschlusserstellung – im weiteren Sinne – ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei.
Für Angehörige der freien Berufe und Kleinunternehmer erstellen wir Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlungen, für Kaufleute und Kapitalgesellschaften Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen.
Der Respekt vor dem Ergebnis eines Jahres Ihrer Arbeit ist uns Verpflichtung. In dem Spannungsfeld Gläubiger – Geschäftspartner – Staat ist unsere handels- und steuerrechtliche Kompetenz jederzeit auf die Optimierung der Außenwahrnehmung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit fokussiert.
Unter der Devise von der gesetzlichen Verpflicht zur wirtschaftlichen Kür ist es stets unser Bemühen, für Sie den größtmöglichen Erkenntniswert durch transparente Darstellung und umfangreiche Analyse und Erläuterung des Zahlenwerkes zu generieren.
Leistungsangebot
Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmen nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben die Art des zu erstellenden Abschlusses. Zusammen mit Ihnen ermitteln wird den an Ihrem persönlichen Informationsbedürfnis und den gesetzlichen Pflichten angepassten Umfang des Abschlusses.
Standardleistungen für:
Angehörige freier Berufe, Handwerker und Kleinunternehmer
- Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung mit Erstellungsbericht und Abschlussbescheinigung
- Erstellung von Ausgabe- oder Veräußerungsbilanzen
Kaufleute und Personengesellschaften
- Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB bestehend aus
- Bilanz,
-
- Gewinn- und Verlustrechnung, und
-
- Erstellungsbericht mit Abschlussbescheinigung
- Erstellung einer Überleitungsrechnung zur Ableitung des steuerlichen Jahresergebnisses aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis,
- Erstellung einer Steuerbilanz mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von steuerlichen Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von steuerlichen Sonderbilanzen
- Erstellung von Zwischenbilanzen
- Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG
- Erstellung des Jahresabschlusses bestehend aus
- Bilanz,
-
- Gewinn- und Verlustrechnung, und
-
- Erstellungsbericht mit Abschlussbescheinigung
- Erstellung einer Überleitungsrechnung zur Ableitung des steuerlichen Jahresergebnisses aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis,
- Erstellung einer Steuerbilanz mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung
Dabei ist es für uns selbstverständlich, den Entwurf des Jahresabschlusses vor Fertigstellung mit Ihnen zu erörtern und zu analysieren.
Um Ihren Jahresabschluss zu einer zuverlässigen Grundlage für künftige Entscheidungen zu machen, erbringen wir im Rahmen unseres Jahresabschluss-Paket-Plus auf Wunsch, neben den Standardleistungen, zusätzliche, interessante Leistungen.
Jahresabschluss-Paket-Plus
Daneben bieten wir Ihnen für den Bedarfsfall umfangreiche Sonderleistungen an.
Sonderleistungen
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Auf Ihren Wunsch bereiten wir die Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens graphisch auf und präsentieren Ihnen diese im Vergleich per Videobeamer. Satt viele Zahlen erfassen zu müssen, können Sie sich auf die wichtigsten Fakten konzentrieren, die wir Ihnen verständlich erläutern.
Dabei berücksichtigen wir
- die Auswirkung des aktuellen Jahresabschlusses auf das Rating Ihres Unternehmens bei Ihrer Hausbank
- diskutieren mit Ihnen auf der Basis aktueller Finanzbuchhaltungsauswertungen die voraussichtliche Entwicklung des Ergebnisses für das laufende Geschäftsjahr und die daraus für die Liquidität resultierenden Folgen
Sind Sie schon darüber informiert welche Auswirkungen die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den Jahresabschluss Ihres Unternehmens haben? Wissen Sie schon welche Bilanzierungsstrategie Sie künftig verfolgen sollten?
Gerne analysieren wir zusammen mit Ihnen die notwendigen und die möglichen Änderungen, um in gemeinsamer Diskussion die optimale Lösung für die Außendarstellung Ihres Unternehmens zu finden.