Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung umfasst ein sehr breites Spektrum von Einzelaufgaben, da neben steuerrechtlichen Vorschriften auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Detailkenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind unerlässliche Voraussetzung.
Wollen Sie diese komplexen Aufgaben nicht selbst bewältigen, oder wollen Sie Ihre Verwaltungstätigkeiten auf diesem Gebiet so gering wie möglich halten, helfen wir Ihnen gerne mit unserem, an Ihren speziellen Bedürfnissen ausgerichteten Leistungsangebot.
Leistungsangebot
Standardtätigkeiten
Wir erledigen folgende Standardtätigkeiten im Rahmen der Lohnbuchführung für Sie, die mit einer Pauschalgebühr/Mitarbeiter abgegolten sind:
- Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten auf Basis standardisierter Checklisten
- persönliche Daten des Arbeitnehmers
- Bruttolöhne/-gehälter
-
- Lohnbesteuerungsmerkmale
-
- Sozialversicherungsmerkmale
- Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- für den Arbeitnehmer (kuvertiert)
- für den Arbeitgeber (offen)
- Ausdruck von Überweisungsträgern über Löhne und Gehälter (optional zur Datenfernübertragung)
- Erstellung der Lohnsteueranmeldung
- Anfertigung der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Beitragsnachweise
- Datenübertragung für
- Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Löhne und Gehälter (optional zum Ausdruck von Überweisungsträgern über Löhne und Gehälter)
- Erstellen der Lohnbuchungsliste für die Finanzbuchhaltung
- Klärung von Standardrückfragen
Sonderleistungen
Anfallende Sonderleistungen werden mit Zeitgebühren gesondert berechnet:
- Aufnahme/Änderungen von Mitarbeiterstammdaten (Eintritt neuer Mitarbeiter)
- Richten von Papieren anlässlich des Ausscheidens eines Arbeitnehmers
- Sonderberechnungen (z.B. Vergleichsberechnungen, Nettolohnabrechnungen)
- Erstellung von Bescheinigungen (z.B. Entgeltsbescheinigungen, Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall)
- Erstellen jährlicher Lohn- und Gehaltsnachweise für Berufsgenossenschaften
- Jahresentgeltsmeldungen an die Rentenversicherung
- sozialversicherungsrechtliche Berechnungen bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen
- Zusatzarbeiten aufgrund von Fehlangaben oder verspäteten Angaben (z.B. Wiederholungsabrechnungen wegen verspäteter Mitteilung von Lohn- oder Gehaltsänderungen)
- Erstellen und Führen von Statistiken (z.B. Urlaubskartei, Arbeitszeitkonten)
- Vorbereitung, Betreuung und Teilnahme an
- Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt
- Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
- Prüfungen durch das Arbeitsamt
- fachliche Anfragen, die Recherchen, wie z.B. Literaturstudium, Rückfragen bei Behörden, etc. notwendig machen
Hinweis
Wegen der Vielzahl von Besonderheiten und der fachlichen Komplexität der rechtlichen Materie gelten für die Erstellung von Baulohnabrechnungen gesonderte Einzelkonditionen.
Verständlicherweise können wir die Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht ganz ohne Ihre Mithilfe erstellen. Notwendige Informationen sollten Sie uns zu festen Terminen zukommen lassen. Dafür stellen wir Ihnen Arbeitshilfen zu Verfügung.
Ihre Mithilfe
- sofort nach Einstellung eines neuen Mitarbeiters reichen Sie uns schriftlich (z.B. per E-Mail) die Lohnabrechnungsdaten ein
- bis zum 14. des Abrechnungsmonats teilen Sie uns alle Änderungen für den laufenden Abrechnungsmonat schriftlich mit (für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen kalkulieren wir mehrere Arbeitstage für Kontrollen und ggf. notwendige Korrekturläufe in normalem Umfang)
- in der Folge erhalten Sie von uns die nachfolgenden Auswertungen
- kuvertierte Lohnabrechnungen zur Weiterleitung an die Mitarbeiter
- offene Lohnabrechnungen zur internen Ablage
- Kopie der Lohnsteueranmeldung zur internen Ablage
- Kopien der Beitragsnachweise zur internen Ablage
- Übersicht über bevorstehende Zahlungen an die Finanzkasse und die Krankenkassen
- werden die Zahlungssätze für Löhne und Gehälter per Datenübermittlung an das Rechenzentrum Ihrer Hausbank übermittelt, müssen diese vor Ausführung von Ihnen bei Ihrer Hausbank genehmigt werden, i.d.R. durch Weiterleitung des unterschriebenen DTA-Protokolls per Fax.
Hinweis
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zur Vermeidung von Missverständnissen Gehaltsänderungen in schriftlicher Form vorliegen müssen.
Um Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, sowohl dem Finanzamt für fällige Lohnsteuer, als auch den Krankenkassen für fällige Sozialversicherungsbeiträge Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen.
Arbeitshilfen
Aufgrund der sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben, der sich permanent weiter entwickelnden Rechtsprechung und der wechselnden Anforderungen der Sozialversicherungsträger, stellen wir Ihnen Arbeitshilfe in der aktuellen Fassung gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Verständlicherweise können wir die Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht ganz ohne Ihre Mithilfe erstellen. Notwendige Informationen sollten Sie uns zu festen Terminen zukommen lassen. Dafür stellen wir Ihnen Arbeitshilfen zu Verfügung.
Nach Bearbeitung durch uns werden zum Fälligkeitstermin die Datensätze für die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und die Datensätze für die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermittelt.
Sofern Sie nicht Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt haben, müssen Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Abrechnungsmonats, und Lohnsteuern am 10. des Folgemonats auf den Konten der Krankenkassen, bzw., auf dem Konto der Finanzkasse gutgeschrieben sein.
Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist Vertrauenssache, denn sie berührt einen der sensibelsten Bereiche in dem Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Überlassen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung daher einem Profi.
Wir sind Ihnen ein verlässlicher Partner in allen Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.