Steuerplanung
Viele Lebenssachverhalte lösen Steuerzahlungsverpflichtungen aus. Die Höhe der zu bezahlenden Steuer kann oftmals durch eine, zumeist mittel- bis langfristig angelegte Sachverhaltsgestaltung gemindert werden. Mit unserer Kompetenz bei der
- Beratung zu Änderungen im Steuerrecht
- Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher oder privater Rechtsverhältnisse zur Senkung der Steuerbelastung, z. B. bei:
- Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
- Schenkungsteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
- Erklärungen zur Feststellung oder Fortschreibung des Einheitswerts von Grundvermögen