Steuerabwehr
Unsere Steuerabwehrberatung für Sie beginnt dort, wo die Finanzverwaltung mehr von Ihnen verlangt, als dem Staat nach dem Gesetz zusteht. Die Anlässe für eine Steuerabwehrberatung sind vielfältig.
Anlässe für eine Steuerabwehrberatung
Das deutsche Steuerrecht, ohnehin eines der kompliziertesten Steuerrechtssysteme auf der Welt, wird immer komplexer. Unter anderem aus diesem Grund nimmt die Zahl der strittigen Regelungen ständig zu. Wir treten für Sie ein, um Ihre Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung durchzusetzen.
Um Ihre Interessen wahrnehmen zu können informieren wir uns ständig über aktuelle Rechtsentwicklungen, insbesondere über anhängige und entschiedene Verfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.
Wir vertreten Sie außergerichtlich vor der Finanzbehörde und gerichtlich vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir übernehmen Ihre Verteidigung in Steuerstrafverfahren und in Steuerbußgeldverfahren.
Gewerbliche Unternehmer, freiberuflich tätige Selbständige, Handels- und Kapitalgesellschaften unterliegen einer Vielzahl von Prüfungen. Bei allen Prüfungen präsentieren wir uns als qualifizierte Vertreter Ihrer Interessen.
Prüfungen
Steuerliche Außenprüfung
umfassende Überprüfung von Belegen, Geschäftsunterlagen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bei dem Mandanten durch Beamte der Finanzverwaltung, ausgerüstet mit spezieller Prüfungssoftware (Digitale Betriebsprüfung); Klein- und Mittelbetriebe i.S.d. Betriebsprüfungsordnung (BpO) werden statistisch alle 7 bis 20 Jahre geprüft, Großbetriebe i.S.d. BpO sollen alle 3 Jahre geprüft werden.
Daneben gibt es so genannte Anlassprüfungen.
Auch Privatpersonen mit hohen Einkommen unterliegen der steuerlichen Außenprüfung.
Lohnsteueraußenprüfung
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, wird die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuerabzugsbeträgen in Abständen von 3 bis 4 Jahren durch Beamte der Finanzverwaltung in dem Unternehmen überprüft. Künftig sollen Lohnsteueraußenprüfung und Prüfung durch die Rentenversicherung zeitgleich in den Betrieben durchgeführt werden. Es ist mittelfristig geplant, diese Prüfungen sogar soweit zusammen zu legen, dass derselbe Prüfer sowohl den ordnungsgemäßen Lohnsteuerabzug, als auch die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen überprüft.
Umsatzsteueraußenprüfung
Anlassbezogen überprüfen Beamte der Finanzverwaltung die ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung von Ausgangsumsätzen, bzw., die Rechtmäßigkeit geltend gemachter, abziehbarer Vorsteuerbeträge.
Sozialversicherungsrechtliche Prüfung
Ebenfalls in einem regelmäßigen Turnus von 4 Jahren wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Beiträgen an die Berufsgenossenschaft durch Amtsträger der Deutschen Rentenversicherung in den Betrieben, die Arbeitnehmer beschäftigen, überprüft.
Wir bereiten Sie auf die jeweilige Prüfung vor, analysieren mögliche Aufgriffspunkte im Rechnungswesen Ihres Unternehmens, besprechen mit Ihnen mögliche Beanstandungen und diskutieren Argumentationen, bereiten bei Bedarf zusammen mit Ihnen die Prüfung vor, begleiten Sie bei der einleitenden Besprechung und der Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer, betreuen Sie während der gesamten Dauer der Prüfung, und nehmen an stattfindenden Besprechungen teil. Nach Abschluss der Prüfung überprüfen wir den Prüfungsbericht und eventuell ergehende, geänderte Verwaltungsakte, insbesondere geänderte Steuerbescheide. Daneben geben wir Ihnen Hinweise auf notwendige Änderungen im Hinblick auf kommende Prüfungen.